Calciumsulfat-Anhydrit (CaSO4)
CAS-Registrierungsnummer 7778-18-9
EG-Nummer 231-900-3
Nicht eingestuft nach CLP-Verordnung
Nichtbrennbarer Feststoff
Vorprodukt für industrielle Anwendungen durch Sachkundige
Kein Produkt für den Endgebrauch durch Verbraucher
Als Sulfatträger, Grundstoff, Binder, Füllstoff, Verstärkungsstoff
Bei der Herstellung von Zementen, Porenbeton, bauchemischen Produkten
Bei der Herstellung von Calciumsulfat-Estrichen und -Fließestrichen
Bei der Compoundierung und Herstellung von Kunststoffen
Calciumsulfat ≥ 92 %
Kristallwasser ≤ 2,5 %
≤ 11 Gew.% (0,09 mm)
≤ 0,5 Gew.% (0,2 mm)
ca. 12 Monate ab Herstelldatum
Trocken lagern
Das Informationsangebot über unsere Stoffe bietet Sachkundigen weltweit technische Hinweise, die möglicherweise nicht in allen Ländern und nicht für alle Märkte zutreffend sind. Die Hinweise beziehen sich nicht auf Endprodukte, sondern auf unsere Stoffe als mögliche Bestandteile von Endprodukten. Wirtschaftsakteuren, die Endprodukte für Verbraucher, für professionelle oder industrielle Anwender herstellen oder in Verkehr bringen, die unsere Stoffe enthalten, wird empfohlen, die Regelwerke der Länder und der Märkte zu beachten, in dem das Endprodukt in Verkehr gebracht werden soll.
Alle technische Daten als Anhaltswerte mit herkunfts- und produktionsbedingter Toleranz.